
Hering Immobilienbewertung
Das Sachverständigenbüro „Hering Immobilienbewertung“ bietet Ihnen zuverlässige Immobilienbewertungen, Kurzgutachten, Restnutzungs-dauergutachten und gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB.
Ich verfüge über die DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung und bin Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Im Jahr 2008 habe ich die Ausbildung zum Immobilienkaufmann(IHK) abgeschlossen.
Aufgrund meiner bisherigen beruflichen Erfahrungen in der Immobilien¬branche bin ich mit dem Marktgeschehen, insbesondere in Düsseldorf und Umgebung, den aktuellen Markttrends und den Entwicklungen bestens vertraut.
Kontaktieren Sie uns gerne, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Gutachten
Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten eine Immobilie bewerten zu lassen. Eine Bewertung über einen Kalkulator im Internet oder die Auskunft eines Maklers können jedoch nicht ansatzweise einen Verkehrswert bzw. ein Verkehrswertgutachten ersetzen.
Ein Gutachten wird nach gesetzl. Vorgaben §194BauGB erstellt, geht auf individuelle Schwerpunkte ein, erfordert Fachwissen und nur der Sachverständige für Immobilienbewertung sollte damit beauftragt werden.
Unsere Honorare sind einfach, verständlich und fair gehalten, maßgeblich dafür ist der ermittelte Verkehrswert. Eine kurze Übersicht zu unseren Honoraren finden Sie hier.
Bei der Wahl eines Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken kommt es im Wesentlichen auf zwei entscheidende Voraussetzungen an:
1. Qualifizierung des Sachverständigen
2. Erfahrung des Sachverständigen
Aufgrund der immobilienspezifischen Berufsausbildung, der DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung, der jährlich vorgeschriebenen Weiterbildungen und den nachweislichen, jahrelangen Berufserfahrungen können Auftraggeber davon ausgehen, dass wir als Sachverständigenbüro Hering Immobilienbewertung alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Gutachten
Hering Immobilienbewertung ist Ihr professioneller Partner rund um die Themen Immobilienbewertung und Immobiliengutachten in Düsseldorf, Kreis Mettmann und Umgebung.
Wir bieten unseren Auftraggebern neben dem Verkehrswertgutachten auch verschiedene weitere Gutachtenarten und Immobiliendienstleistungen an, wie das Restnutzungsgutachten für Finanzbehörden, das Kurzgutachten für den Verkauf oder auch eine Käuferbegleitung mit mündlicher und schriftlicher gutachterlicher Stellungnahme.
Unser Sachverständigenbüro Hering Immobilienbewertung hat sich auf die Bewertung von Wohnimmobilien wie Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Villen und Mehrfamilienhäuser spezialisiert. Darüber hinaus bewerten wir auch Baugrundstücke und Gewerbeobjekte.
Verkehrswertgutachten
Das Verkehrswertgutachten nach §194BauGB dient vorrangig behördlichen und juristischen Zwecken. Im Gegensatz zum Kurzgutachten ist das Verkehrswertgutachten gerichtsfest und hält durch den § 194 BauGB auch vor Behörden stand.
Das Gericht wird ein solches Verkehrswertgutachten z.B. bei einer Erbauseinandersetzung, bei Scheidung oder in einem Betreuungsfall in den meisten Fällen gerichtlich anordnen.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach §194BauGB ist aufwändiger und umfangreicher, da dieses Gutachten sehr viele Details, Informationen und rechtssichere Auskünfte erhält.
Eine Besichtigung vor Ort – ist für unser Sachverständigenbüro Hering Immobilienbewertung bei dieser Gutachtenart in jedem Fall erforderlich.
Für den Fall, dass dem Auftraggeber nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen, wird sich das Sachverständigenbüro bemühen alle erforderlichen Unterlagen einzuholen.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens beträgt mindestens 6 Wochen, dies hängt u.a. auch von den Wartezeiten bei den örtlichen Behörden ab.
- Erbfall, Erbauseinandersetzung
- Scheidung, Berechnung der Zugewinnermittlung
- Betreuungsfall
- Pflegefall
- Streitigkeiten/Verhandlungen/Auseinandersetzungen
- Betriebsaufgaben
Kurzgutachten
Unser Sachverständigenbüro Hering Immobilienbewertung erstellt auch aussagekräftige Kurzgutachten, das Kurzgutachten enthält die wichtigsten Angaben zusammengefasst. Es ist damit gegenüber dem Verkehrswertgutachten deutlich kürzer gehalten und eignet sich auch nicht für alle Zwecke.
Das Kurzgutachten eignet sich beispielsweise für Eigentümer, die Ihre Immobilie unter Umständen in naher Zukunft ohne einen Makler verkaufen möchten, sich jedoch noch unsicher sind zu welchem Kaufpreis ihre Immobilie auf dem Markt angeboten werden kann.
Das Kurzgutachten eignet sich auch für Kaufinteressenten, die zur Entscheidungsfindung einer Kapitalanlage oder einer komplexeren Immobilie noch einmal eine Expertise benötigen.
In der heutigen Zeit müssen Käufer einer Immobilie oftmals kurzfristige Entscheidungen treffen. Bevor der Käufer einen notariellen Kaufvertrag beurkundet ist es wichtig das hier keine voreiligen Entscheidungen getroffen werden, insbesondere bezogen auf den geforderten Kaufpreis.
In so einem Fall kann ein Kurzgutachten hilfreich sein, dieses ist innerhalb weniger Tage erstellt und trägt zur Entscheidungsfindung bei. Der größte Vorteil für den Auftraggeber besteht jedoch darin, dass die anfallenden Kosten für ein Kurzgutachten nur einen Bruchteil von einem Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB betragen.
- Verkauf ohne Makler
- Kauf einer Immobilie
- Private Anlässe
- Vermögensaufstellung
- Für Kapitalanleger
Restnutzungsdauergutachten
Mehr als 90% aller Immobilien in der gesamten BRD werden über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben. Gutachten zu einer kürzeren Nutzungsdauer ersparen jedoch vielen Eigentümern eine Steuerersparnis und Kapitalanlegern mehr Rendite durch höhere Abschreibung.
Nach der heutigen Rechtsprechung ist ein Bausubstanzgutachten nicht mehr erforderlich und der Nachweis kann durch ein Gutachten erbracht werden. Somit können Sie die Abschreibung (AFA) erhöhen und Steuern sparen.
- Finanzamt
Anfrage
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
Termine nur nach vorheriger Telefonabsprache möglich!