loader image

Ihr Immobilien­sach­­verständigen­­büro für Düsseldorf, den Kreis Mettmann und Umgebung

Björn Hering

Hering Immobilien­bewertung

Das Sachverständigen­büro „Hering Immobilien­bewertung“ bietet Ihnen zuverlässige Immobilien­bewertungen, Kurzgutachten, Restnutzungs-dauergutachten und gerichtsfeste Verkehrs­wertgutachten nach §194 BauGB.

Ich verfüge über die DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung und bin Sach­verständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Im Jahr 2008 habe ich die Ausbildung zum Immobilien­kaufmann(IHK) abgeschlossen.

Aufgrund meiner bisherigen beruflichen Erfahrungen in der Immobilien¬branche bin ich mit dem Markt­geschehen, insbesondere in Düsseldorf und Umgebung, den aktuellen Markttrends und den Entwicklungen bestens vertraut.

Kontaktieren Sie uns gerne, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Björn Hering
Immobiliengutachten

Gutachten

Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten eine Immobilie bewerten zu lassen. Eine Bewertung über einen Kalkulator im Internet oder die Auskunft eines Maklers können jedoch nicht ansatzweise einen Verkehrswert bzw. ein Verkehrswert­gutachten ersetzen.

Ein Gutachten wird nach gesetzl. Vorgaben §194BauGB erstellt, geht auf individuelle Schwerpunkte ein, erfordert Fachwissen und nur der Sachverständige für Immobilienbewertung sollte damit beauftragt werden.

Büro Düsseldorf

Unsere Honorare sind einfach, verständlich und fair gehalten, maßgeblich dafür ist der ermittelte Verkehrswert. Eine kurze Übersicht zu unseren Honoraren finden Sie hier.

Qualifikationen

Bei der Wahl eines Sach­verständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken kommt es im Wesentlichen auf zwei entscheidende Voraus­setzungen an:

1. Qualifizierung des Sach­verständigen
2. Erfahrung des Sachverständigen

Aufgrund der immobilien­spezifischen Berufs­ausbildung, der DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung, der jährlich vorgeschriebenen Weiterbildungen und den nachweislichen, jahrelangen Berufs­erfahrungen können Auftraggeber davon ausgehen, dass wir als Sachverständigenbüro Hering Immobilien­bewertung alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Immobiliengutachten

Weitere Gutachten

Hering Immobilien­bewertung ist Ihr professioneller Partner rund um die Themen Immobilien­bewertung und Immobilien­gutachten in Düsseldorf, Kreis Mettmann und Umgebung.

Wir bieten unseren Auftraggebern neben dem Verkehrswert­gutachten auch verschiedene weitere Gutachten­arten und Immobilien­dienstleistungen an, wie das Restnutzungs­gutachten für Finanz­behörden, das Kurzgutachten für den Verkauf oder auch eine Käufer­begleitung mit mündlicher und schriftlicher gutachterlicher Stellungnahme.

Unser Sachverständigen­büro Hering Immobilien­bewertung hat sich auf die Bewertung von Wohnimmobilien wie Eigentums­wohnungen, Einfamilien­häuser, Villen und Mehrfamilien­häuser spezialisiert. Darüber hinaus bewerten wir auch Baugrundstücke und Gewerbeobjekte.

Verkehrswert­gutachten

Das Verkehrswert­gutachten nach §194BauGB dient vorrangig behördlichen und juristischen Zwecken. Im Gegensatz zum Kurzgutachten ist das Verkehrswert­gutachten gerichtsfest und hält durch den § 194 BauGB auch vor Behörden stand.

Das Gericht wird ein solches Verkehrswert­gutachten z.B. bei einer Erbauseinander­setzung, bei Scheidung oder in einem Betreuungs­fall in den meisten Fällen gerichtlich anordnen.

Die Erstellung eines Verkehrswert­gutachtens nach §194BauGB ist aufwändiger und umfangreicher, da dieses Gutachten sehr viele Details, Informationen und rechtssichere Auskünfte erhält.

Eine Besichtigung vor Ort – ist für unser Sachverständigen­büro Hering Immobilien­bewertung bei dieser Gutachtenart in jedem Fall erforderlich.

Für den Fall, dass dem Auftraggeber nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen, wird sich das Sachverständigen­büro bemühen alle erforderlichen Unterlagen einzuholen.

Die Erstellung eines Verkehrswert­gutachtens beträgt mindestens 6 Wochen, dies hängt u.a. auch von den Wartezeiten bei den örtlichen Behörden ab.

  • Erbfall, Erbauseinander­setzung
  • Scheidung, Berechnung der Zugewinn­ermittlung
  • Betreuungs­fall
  • Pflegefall
  • Streitigkeiten/Verhandlungen/Auseinander­setzungen
  • Betriebs­aufgaben

Kurz­gutachten

Unser Sachverständigen­büro Hering Immobilien­bewertung erstellt auch aussagekräftige Kurzgutachten, das Kurzgutachten enthält die wichtigsten Angaben zusammengefasst. Es ist damit gegenüber dem Verkehrswert­gutachten deutlich kürzer gehalten und eignet sich auch nicht für alle Zwecke.

Das Kurzgutachten eignet sich beispielsweise für Eigentümer, die Ihre Immobilie unter Umständen in naher Zukunft ohne einen Makler verkaufen möchten, sich jedoch noch unsicher sind zu welchem Kaufpreis ihre Immobilie auf dem Markt angeboten werden kann.

Das Kurzgutachten eignet sich auch für Kauf­interessenten, die zur Entscheidungs­findung einer Kapitalanlage oder einer komplexeren Immobilie noch einmal eine Expertise benötigen.

In der heutigen Zeit müssen Käufer einer Immobilie oftmals kurzfristige Entscheidungen treffen. Bevor der Käufer einen notariellen Kaufvertrag beurkundet ist es wichtig das hier keine voreiligen Entscheidungen getroffen werden, insbesondere bezogen auf den geforderten Kaufpreis.

In so einem Fall kann ein Kurz­gutachten hilfreich sein, dieses ist innerhalb weniger Tage erstellt und trägt zur Entscheidungs­findung bei. Der größte Vorteil für den Auftraggeber besteht jedoch darin, dass die anfallenden Kosten für ein Kurzgutachten nur einen Bruchteil von einem Verkehrswert­gutachten nach §194 BauGB betragen.

  • Verkauf ohne Makler
  • Kauf einer Immobilie
  • Private Anlässe
  • Vermögens­aufstellung
  • Für Kapital­anleger

Restnutzungs­dauer­gutachten

Mehr als 90% aller Immobilien in der gesamten BRD werden über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben. Gutachten zu einer kürzeren Nutzungs­dauer ersparen jedoch vielen Eigentümern eine Steuer­ersparnis und Kapital­anlegern mehr Rendite durch höhere Abschreibung.

Nach der heutigen Rechtsprechung ist ein Bausubstanz­gutachten nicht mehr erforderlich und der Nachweis kann durch ein Gutachten erbracht werden. Somit können Sie die Abschreibung (AFA) erhöhen und Steuern sparen.

Anfrage

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Termine nur nach vorheriger Telefonabsprache möglich!

Karlrobert-Kreiten-Straße 6 / 40724 Hilden
+49 (0) 178 8338509
info@immo-hering.de
Björn Hering
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name
Datenschutz