Gutachten
Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten eine Immobilie bewerten zu lassen. Eine Bewertung über einen Kalkulator im Internet oder die Auskunft eines Maklers können jedoch nicht ansatzweise einen Verkehrswert bzw. ein Verkehrswertgutachten ersetzen.
Ein Gutachten wird nach gesetzl. Vorgaben §194BauGB erstellt, geht auf individuelle Schwerpunkte ein, erfordert Fachwissen und nur der Sachverständige für Immobilienbewertung sollte damit beauftragt werden.
Unsere Honorare sind einfach, verständlich und fair gehalten, maßgeblich dafür ist der ermittelte Verkehrswert. Eine kurze Übersicht zu unseren Honoraren finden Sie hier.
Bei der Wahl eines Sachverständigen für Immobilienbewertung kommt es im Wesentlichen auf zwei entscheidende Voraussetzungen an:
1. Qualifizierung des Sachverständigen
2. Erfahrung des Sachverständigen
Aufgrund der Immobilienspezifischen Berufsausbildung, der DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung, der jährlich vorgeschriebenen Weiterbildungen und den nachweislichen, jahrelangen Berufserfahrungen können Auftraggeber davon ausgehen, dass wir als Sachverständigenbüro alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Weitere Gutachten
Hering Immobilienbewertung ist Ihr professioneller Partner und um das Thema Immobilienbewertung. Wir bieten unseren Auftraggebern verschiedene Gutachtenarten, wie Restnutzungsgutachten für die Finanzbehörden, Kurzgutachten für den Verkauf oder umfangreiche Verkehrswertgutachten für Auseinandersetzungen, Scheidungen oder Verhandlungen.
Wir sind spezialisiert auf die Bewertung von Wohnimmobilien, wie Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Villen oder Mehrfamilienhäuser in Düsseldorf, den Kreis Mettmann und Umgebung.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens dauert in der Regel 4-6 Wochen.
Verkehrswertgutachten
Das Verkehrswertgutachten nach §194BauGB dient vorrangig behördlichen, juristischen oder privaten Zwecken. Im Gegensatz zum Kurzgutachten ist das Verkehrswertgutachten gerichtsfest und hält durch den § 194 BauGB auch vor dem Finanzamt oder Behörden stand.
Das Gericht wird ein solches Verkehrswertgutachten z.B. bei einer Erbauseinandersetzung, bei Scheidung oder in einem Betreuungsfall in den meisten Fällen anordnen.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach §194BauGB ist aufwändiger und umfangreicher, da dieses Gutachten sehr viele Details und rechtssichere Informationen enthält.
Eine Besichtigung vor Ort ist bei dieser Gutachtenart in jedem Fall erforderlich, um alle fehlenden Unterlagen, Dokumente und Auskünfte kümmert sich unser Sachverständigenbüro.
- Erbfall, Erbauseinandersetzung
- Scheidung, Berechnung der Zugewinnermittlung
- Betreuungsfall
- Pflegefall
- Streitigkeiten/Verhandlungen/Auseinandersetzungen
- Betriebsaufgaben
Kurzgutachten
Als Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung erstellen wir auch Kurzgutachten, das Kurzgutachten enthält die wichtigsten Angaben zusammengefasst, ist damit gegenüber dem Verkehrswertgutachten deutlich kürzer gehalten und eignet sich auch nicht für alle Zwecke.
Das Kurzgutachten eignet sich gut für Eigentümer, die Ihre Immobilie unter Umständen in naher Zukunft selbst verkaufen möchten oder für Käufer die sich vor dem Beurkundungstermin bei einem Notariat noch unsicher sind, ob Sie die richtige Entscheidung getroffen haben.
Der größte Vorteil für Auftraggeber liegt jedoch bei den Kosten, ein Kurzgutachten ist im Vergleich zu einem Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB nur bei einem Bruchteil der Kosten.
- Verkauf ohne Makler
- Kauf einer Immobilie
- Private Anlässe
- Vermögensaufstellung
- Für Kapitalanleger
Restnutzungsdauergutachten
Mehr als 90% aller Immobilien in der gesamten BRD werden über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben. Gutachten zu einer kürzeren Nutzungsdauer ersparen jedoch vielen Eigentümern eine Steuerersparnis und Kapitalanlegern mehr Rendite durch höhere Abschreibung.
Nach der heutigen Rechtsprechung ist ein Bausubstanzgutachten nicht mehr erforderlich und der Nachweis kann durch ein Gutachten erbracht werden. Somit können Sie die Abschreibung (AFA) erhöhen und Steuern sparen.
- Finanzamt
Anfrage
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.
Termine nur nach vorheriger Telefonabsprache möglich!