FAQ's

Ein Verkehrswert­gutachten nach § 194 BauGB bietet dem Auftraggeber viele Vorteile, gerne erläutere ich ihnen diese in einem ersten Gespräch.

Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber sein Gutachten, das ein Werk darstellt und den genauen Wert seiner Immobilie definiert.

Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten eine Immobilie bewerten zu lassen. Eine Bewertung im Internet oder die Auskunft eines Maklers können jedoch kein Verkehrswert­gutachten ersetzen.

Ein Gutachten wird nach gesetzl. Vorgaben erstellt, geht auf individuelle Schwerpunkte ein und der Sachverständige für Immobilienbewertung ist spezialisiert. Nur dieser sollte aufgrund seiner Qualifizierung und seiner Erfahrung ein solches Gutachten gewissenhaft erstellen.

Sofern sie sich für ein Gutachten interessieren, kontaktieren Sie mich als erstes telefonisch oder per Mail. Gerne berate ich Sie telefonisch oder schriftlich und beantworte alle ihre Fragen.

Sobald alle Fragen geklärt sind und sie mich beauftragen möchten, erhalten sie von mir eine Aufstellung mit den erforderlichen Objektunterlagen. Die darin aufgeführten Objektunterlagen benötige ich für die Erstellung eines Gutachtens (in Kopie). Alternativ können Sie mein Büro auch bevollmächtigen, um weitere Unterlagen bei Behörden anzuforden.

Bei der Wahl eines Sachver­ständigen kommt es im wesentlichen auf zwei entscheidende Faktoren an.

1. Qualifizierung eines Sachver­ständigen
2. Erfahrung eines Sachver­ständigen

Aufgrund der immobilienspezifischen Berufausbildung, der hohen Qualifizierung und meiner jahrelangen Erfahrung in der Immobilienbewertung konnte ich meine Kompetenz bereits in vielen Fällen nachweisen. Überzeugen sie sich selbst!

Die Anfertigung eines umfangreichen Verkehrswert­gutachtens kann 4-6 Wochen je nach Umfang in Anspruch nehmen, zu berücksichtigen gilt das auch Unterlagen bei Behörden angefordert werden müssen und es hier zu Wartezeiten kommen kann.

Ein Kurzgutachten kann bereits innerhalb von wenigen Tagen erstellt werden.

Wir leben in stürmischen Zeiten – das bezieht sich auch auf den heutigen Immobilienmarkt. Gegen Ende des Jahres 2022 hat sich der Markt erstmalig seit vielen Jahren rückläufig gezeigt.

Für unseren Tätigkeitsbereich zwischen Düsseldorf und Köln wurde diese Entwicklung im darauffolgenden Jahr 2023 bestätigt. Sowohl Bodenrichtwerte, als auch Preise von Bestandswohnungen und auch Häuserpreise sind in mittleren – guten Lagen leicht rückläufig gewesen!

Ausnahme sind die absoluten Spitzenlagen in Großstädten, dort werden die „alten“ Preise zwar derzeit noch erzielt, doch in einer deutlich langsameren Umschlagsgeschwindigkeit, als das zuvor der Fall gewesen ist.

Die Preise insgesamt unterliegen natürlich auch dem großem Einfluss der Zinspolitik, bei nachlassenden Zinsen ist zu erwarten das sich die Preise im allgemeinen wieder stabilisieren und langfristig gesehen auch wieder steigen werden. Dies natürlich immer unter der Berücksichtigung das keine weiteren Krisen entstehen und bestehende Krisen sich ausweiten.

Ein wichtiger Faktor dürfte auch das Fehlen weiterer Neubauwohnungen sein, gerade in Ballungsgebieten werden diese dringend benötigt – in Großstädten und deren Umgebung ist daher davon auszugehen das der fehlende Neubaubestand von Wohnungen sich positiv auf bestehende Bestandsobjekte auswirken wird.

Im Unterschied zu einigen Jahren , werden aktuell bis zu 50% mehr Immobilien zum Verkauf angeboten, durch die geringere Anzahl von Kauffällen und die langsamere Umschlagsgeschwindigkeit hat das Angebot für Käufer zugenommen.

Erstmalig seit dem Jahr 2022 ist eine Dynamik erkennbar, die es zuvor nicht gab, innerhalb eines Jahres kommt es zu Auf- und Abwärtsbewegungen – die aufgrund von äußeren Einflüssen sich quartalsweise verändern können.

Berücksichtigen Sie daher, es kann sich nicht mehr darauf ausgeruht werden das der Wert vom letzten Jahr oder von vor einem halben Jahr noch exakt der gleiche Wert von heute ist, es gilt aus diesem Grund mehr als jemals zuvor sich einer genauen Expertise zu bedienen!

Nach diesen Erkenntnissen bleibt festzuhalten, dass Sie Ihre Vermögenswerte in Form von Grundstücken und Immobilien nur durch einen qualifizierten Sachverständigen mit umfassenden Marktkenntnissen bewerten lassen sollten.