Welches Gutachten für welchen Zweck?
Der Zweck des Gutachtens ergibt sich in der Regel immer aus der Beauftragung, unter den Punkten 1-3 können Sie daher zwischen einem Verkehrswertgutachten, einem Kurzgutachten oder einer Wertermittlung wählen. Unter „Honorare“ können Sie die Honorare für Verkehrswert- und Kurzgutachten einsehen.
Das Kurzgutachten ist dabei eine verkürzte Version des Verkehrswertgutachtens, beide Optionen werden vor dem Hintergrund erstellt, den Wert einer Immobilie fundiert zu erläutern.
Wenn Sie sich dennoch unsicher sind, ob ein Kurzgutachten oder ein Verkehrswertgutachten für Ihr Anliegen benötigt wird, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Verkehrswertgutachten nach BauGB
Ein Verkehrswertgutachten ist ein Vollgutachten, es ist sehr umfangreich und gerichtsfest. Ein Verkehrswertgutachten stellt den Verkehrswert/Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag fest.
Es wird anhand gesetzlicher Vorgaben (BauGB und ImmoWertV) erstellt und eignet sich für Auseinandersetzungen, Streitigkeiten, Scheidungen, Erbangelegenheiten oder auch zur Vorlage bei Behörden.
- Ortstermin
- Umfangreiche Fotodokumentation
- Vollgutachten
- Umfang mindestens 30 DIN A 4 Seiten
- 3 Exemplare (Papierform, PDF, Datenträger – USB Stick)
Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Ortstermin und schriftlicher Immobilienbewertung, diese Form eignet sich z.B. auch für den Kaufinteressenten einer Immobilie um sicherzustellen das der Kaufpreis marktgerecht ist.
Unsere Leistung:
- Ortstermin
- 3 Fotos
- kurzes Gutachten
- Umfang ca. 10 DIN A 4 Seiten
- 2 Exemplare (1 Papierform, 1 PDF)
Wertermittlung
Kennen Sie den Wert ihrer Immobilie?
Hierbei handelt es sich um eine DIN A4 Seite die den Marktwert ihrer Immobilie ausweist. Hierzu benötige ich von Ihnen zur Verfügung gestellte Bauzeichnungen.
Unsere Leistung:
- Außenbesichtigung
- 1 Außenfoto
- Immobilienbewertung
- Umfang eine DIN A4 Seite
- 1 PDF Dokument